Logo zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Paketsendungen

Paketsendungen

Der Empfang von Paketen ist in angemessenem Umfang erlaubt. Die Pakete dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel enthalten. Darunter fallen Kaffee, Tee, Zigaretten und ähnliche Tabakerzeugnisse. Gehen entgegen der gesetzlichen Regelung Pakete ein, die Nahrungs- und Genussmittel enthalten, sind die unzulässigen Gegenstände zur Habe zu nehmen, auf Kosten der Gefangenen zurückzusenden oder wenn es erforderlich ist, zu vernichten.

Der Empfang von Paketen ist vorher zu beantragen. Für jedes Paket wird

eine Paketmarke ausgegeben. Auf dem Antrag ist einzeln aufzulisten, was sich im Paket befindet. Jedes Paket muss ein Inhaltsverzeichnis enthalten, anhand dessen die Vollzähligkeit überprüft werden kann. Nicht genehmigte Pakete werden nicht angenommen oder auf Kosten des Gefangenen zurückgeschickt.

Darüber hinaus dürfen Dritte, d.h. Personen außerhalb der Justizvollzugsanstalt bis zu dreimal jährlich einen zusätzlichen Geldbetrag auf Ihr Hausgeldkonto einzahlen oder überweisen. Der Betrag einer Überweisung darf jeweils die Höhe des vierfachen Tagessatzes der Eckvergütung (Stand 01.01.2016: 50,20 €) nicht übersteigen. Insgesamt dürfen pro Jahr 150,60 €, unabhängig von einem bestimmten Zeitpunkt, überwiesen werden. Bei Überweisungen sowie Bareinzahlungen sind als Verwendungszweck anzugeben:

  • die Gefangenenbuchnummer
  • der Hinweis „zusätzliches Hausgeld“.

Enthält die Einzahlung oder Überweisung eine solche ausdrückliche Zweckbestimmung nicht oder übersteigt der Geldbetrag die zulässige Höhe, so wird der Gesamt- bzw. Teilbetrag auf das Eigengeldkonto gebucht. Eine nachträgliche Umbuchung vom Eigengeldkonto auf das Hausgeldkonto ist grundsätzlich nicht möglich. Für Untersuchungsgefangene besteht diese Möglichkeit nicht.

Erfolgt keine Einzahlung / Überweisung durch Dritte, ist eine Umbuchung vom Eigengeld- auf das Hausgeldkonto möglich. Dies setzt jedoch voraus, dass das Überbrückungsgeld bereits die festgesetzte Höhe erreicht hat und damit sogenanntes freies Eigengeld zur Verfügung steht.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln