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Interessenvertretung der Gefangenen (IVG)

Die Interessenvertretung der Gefangenen (IVG) gibt den Gefangenen als Gruppe die Möglichkeit zur kollektiven Mitwirkung am Vollzugsprozess. Die Mitverantwortung ist auf die Angelegenheiten von gemeinsamen Interessen bezogen, die sich nach ihrer Eigenart wie auch nach der Aufgabe der Anstalt für die Mitwirkung der Gefangenen eignen. Die Möglichkeiten der praktischen Ausgestaltung der Interessenvertretung der Gefangenen sind vielfältig, da sie gesetzlich nicht vorgegeben sind. Sie unterliegen dem Gestaltungsspielraum der einzelnen Justizvollzugsanstalt.

Darüber hinaus soll sie das Zusammenleben zwischen den Vollzugsbediensteten und Gefangenen fördern und für gegenseitiges Verständnis werben.

Die Interessenvertretung der Gefangenen ist ein Gremium von Delegierten. Sie werden jährlich von Inhaftierten der einzelnen Vollzugsabteilungen (Hafthäuser) nach den Grundsätzen der allgemeinen, freien und geheimen Wahl gewählt.

Vollzitat: §182 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz ( NJVollzG):

„Den Gefangenen und Sicherungsverwahrten soll ermöglicht werden, Vertretungen zu wählen. Diese können in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse, die sich ihrer Eigenart und der Zweckbestimmung der Anstalt nach für eine Mitwirkung eignen, Vorschläge und Anregungen an die Vollzugsbehörde herantragen. Die Vorschläge und Anregungen sollen mit der Vertretung erörtert werden.“

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